Energiegemeinschaften
Was sind Energiegemeinschaften?
Bei Energiegemeinschaften handelt es sich um einen Zusammenschluss von mindestens zwei aktiven TeilnehmerInnen, welche erzeugte Energie verbrauchen, verkaufen oder speichern. TeilnehmerInnen verfügen wie gehabt über einen Netznutzungsvertrag und Energieliefervertrag, da der Bedarf durch eine Energiegemeinschaft nicht gänzlich gedeckt werden kann.
Welche Arten an Energiegemeinschaften gibt es?
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten an Energiegemeinschaften. Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft und die Bürgerenergiegemeinschaft.
Bei einer Erneuerbare Energiegemeinschaften befinden sich alle TeilnehmerInnen im selben Netzgebiet befinden. Hierbei entfällt der Erneuerbaren-Förderbeitrag für erzeugte bzw. verbraucht Energie. TeilnehmerInnen haben mit dem gleichen Netzbetreiber einen Netzzugangsvertrag.
Von einer Bürgerenergiegemeinschaft spricht man, wenn die Gemeinschaft über den lokalen oder regionalen Bereich hinaus agiert. Das bedeutet, TeilnehmerInnen müssen nicht im selben Netzbereich sein. Für diese Art der Energiegemeinschaft ist es nicht notwendig, dass Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird. Elektrische Energie darf nur verbraucht, erzeugt, gespeichert, geteilt oder verkauft werden. Es gibt keine verringerten Netztarife für Bürgerenergiegemeinschaften, ebenso entfällt der Erneuerbaren-Förderbeitrag nicht.
Mehr Informationen rund um Energiegemeinschaften können bei der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften unter Energiegemeinschaften aufgerufen werden.