Netz- und Systemdienlichkeit 

Unter den Begriffen wie netzfreundliches, netzdienliches, systemdienliches und systemnützliches Verhalten, gibt es aktuell unterschiedliche Verständnisse in der Branche. Bei den folgenden Begriffserklärungen handelt es sich um die Auffassung der TP SGA, welche von anderen Definitionen abweichen kann.
 

Was versteht man unter netzfreundliches Verhalten? 

Ein netzfreundliches Verhalten wird als „aktiver“ Beitrag der Anlage verstanden. Dies beinhaltet beispielsweise die Anpassung des lokalen Verbrauchs an die Höhe der lokalen Stromerzeugung, etwa bei starkem Sonnenschein. Dazu können Flexibilitäten genutzt werden, wie das Laden oder Entladen von Batteriespeichern oder das Ein- bzw. Ausschalten von Wärmepumpen und Ladesäulen. 

Mehr dazu siehe: Positionspapier 1/2022 Netzfreundlichkeit von Erneuerbare Energie Gemeinschaften in Österreich

Was versteht man unter Netzdienlichkeit?

Es wird von Netzdienlichkeit ausgegangen, wenn elektrische Anlagen, welche Erzeuger, Verbraucher und/oder Speicher sein können, in der Lage sind, Engpässe in Netze zu vermeiden und den Ausbaubedarf an Netzen zu reduzieren. 

Das heißt, die Anlage ist in der Lage kritische Situationen im Netz zu erkennen und auf diese passend zu reagieren. Damit die Anlage fähig ist, solche Zustände ausfindig zu machen, ist es notwendig, dass diese über den lokalen Netzzustand informiert ist. Für die Vermeidung einer kritischen Netzsituation, bedeutet dies, dass die Anlagen „aktiv“ gesteuert wird, dies ist unter anderem möglich durch Verfahren wie der P(U)- beziehungsweise der Q-(U)-Regelung. 

Es lässt sich zusammenfassen, dass Netzdienlichkeit die Fähigkeit der aktiven Steuerung von Anlagen ist, welches auf Vorgaben des Netzbetreibers, beziehungsweise auf dem lokalen Netzzustand basieren. 

Was versteht man unter Systemnutzen? 

Systemdienliches und systemnützliches Verhalten werden oft unterschiedlich verstanden. Die TP SGA versteht systemnützliches Verhalten als die Anpassungsfähigkeit einer Erzeugungsanlage oder eines Energiespeichers, der Leistung, mit dem Ziel, das Stromsystem positiv zu beeinflussen. Diese kann beispielsweise die Stabilisierung von Frequenz und Spannung bedeuten, das Vermeiden von Netzengpässen oder die Bereitstellung von Regelleistung sowie Ausgleichsenergie. In der Literatur wird dies auch als marktdienlicher Einsatz bezeichnet. (Haber, 2018, S. 246) 


Demnach findet ein systemnützliches Verhalten dann statt, wenn die Anlage für das Stromsystem, welches sich nicht nur auf lokaler Ebene beschränkt, dienlich ist. 

Mehr dazu kann in dem Bericht „Empfehlungen für Förderkriterien zur Forcierung von Systemnutzen für mittlere- und große Batteriestromspeicher“ nachgelesen werden.

 

Was versteht man unter Systemdienlichkeit? 

Mit dem Entwurf des Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) (§ 6 Z. 124) wurde versucht, Systemdienlichkeit zu definieren. Diese Definition lautet wie folgt: 

„„Systemdienlichkeit“ die Fähigkeit einer Stromerzeugungsanlage, Verbrauchsanlage oder Energiespeicheranlagen zur Erbringung von Flexibilitätsleistungen.“ 

Die TP SGA begrüßt den Versuch, Systemdienlichkeit zu definieren, empfiehlt aber eine Überarbeitung der Definition, da laut dieser jede Anlage systemdienlich wäre. Laut unserer Auffassung kann erst von Systemdienlichkeit gesprochen werden, wenn Flexibilitätsleistung durch einen systemdienlichen Betrieb erbracht wird. Unser Vorschlag sieht daher wie folgt aus: 

„"systemdienlicher Betrieb" der Zeitraum einer Stromerzeugungsanlage, Verbrauchsanlage oder Energiespeicheranlagen zur tatsächlichen Erbringung einer Flexibilitätsleistung.“
Siehe: Stellungnahme (2024) Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG)